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Versickerungsantrag für das Bauvorhaben: Stadt Gernsheim, Neubau Bürogebäude für den Abfallwirtschaftsverband AWV

Projektzeitlauf: 2020

AUFGABE / RANDBEDINGUNGEN / PROJEKTBESCHREIBUNG

Erstellung eines Erlaubnisantrages für das Versickern von Regenwasser des geplanten Neubaus des AWV in Gernsheim.


Projektdetails
AuftraggeberStadt Gernsheim
Leistungen– Besondere Leistungen,
Nachweise und Berechnungen nach
DWA-M 153 und DWA-A 138
ProjektzeitraumPlanung 2020

Die Stadt Gernsheim errichtet einen Neubau für den Abfallwirtschaftsverband AWV in der Marie-Curie-Straße in Gernsheim. Das Regenwasser der geplanten Dach- und Grundstücksflächen soll versickern.

Für das Versickern von Regenwasser ist ein Erlaubnisantrag bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu stellen. Dieser beinhaltet qualitative Nachweise nach DWA-M 153 und die Dimensionierung der Versickerungsanlage nach DWA-A 138. Als Versickerungsanlage sind Mulden vorgesehen.

Leistungen

Der qualitative Nachweis nach DWA-M 153 ergab aufgrund der Nähe zu stark befahrenen Straßen einen Behandlungsbedarf. Die zulässige Gewässerpunkte betragen G = 10 Punkte. Die Abflussbelastung ergab sich zu B = 11,65.

Da B > G ergibt sich der Bedarf zur Vorbehandlung des Regenwassers.

Bei den vorgesehenen Mulden kann die Versickerung durch 10 cm bewachsenen Oberboden als Behandlungsmaßnahme mit einem Durchgangswert von D = 0,8 angesetzt werden.

Somit ergibt sich die tatsächliche Emission zu E = D * B = 0,8 * 11,65 = 9,32 < 10.

Die Dimensionierung der Mulden erfolgte von den beauftragten Architekten und wurde von Golükes überprüft.

Damit die Versickerung über Mulden erfolgen kann, ist als Untergrund ein Boden mit einer Durchlässigkeit von kf = ca. 1*10-5 m/s erforderlich.

Das Baugrundgutachten ergab nicht in allen Bereichen des Grundstücks entsprechend durchlässige Böden. In Teilbereichen wird deshalb Bodenaustausch unter den Mulden vorgesehen.